Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

„Sonderbedingung“ unterliegt Inhaltskontrolle

Stand:
OLG München, Urteil vom 20.10.2022, 29 U 2022/21, Gegenseite hat Revision eingelegt, Revision wurde vom BGH zurückgewiesen
27 O 230/20 Landgericht München I

Die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zur „Sonderbedingung“ für Abschluss- und Vertriebskosten wurde zurückgewiesen.

Eine „Sonderbedingung“ mit dem Inhalt „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggf. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet“ in einem Altersvorsorgevertrag stellt eine Klausel dar, die der Inhaltskontrolle unterliegt.

Off

Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung des Landgerichts München I in zweiter Instanz bestätigt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hatte neben anderen Klauseln auch eine Kostenklausel beanstandet.  Eine Sparkasse hatte in einem Riester-Altersvorsorgevertrag in sogenannten "Sonderbedingungen" eine Klausel verwendet, nach der im Falle des Übergangs von der Ansparphase zur Auszahlungsphase für die Vereinbarung der Leibrente gegebenenfalls Abschluss- und Vermittlungskosten belastet werden konnten.
In deutlicher Abgrenzung zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Zweibrücken (Urteil vom 06.07.2022 – 7 U 106/20, B10) hat das OLG München diese Sonderbedingung eindeutig als Klausel gewertet, die einer Inhaltskontrolle unterliegt. Die Klausel wurde für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert.

Nach der Rechtsprechung des BGH sei für eine Unterscheidung von AGB und tatsächlichen Hinweisen auf den Empfängerhorizont abzustellen. AGB lägen dann vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses geregelt werden. Ist ein Hinweis, in diesem Fall eine Kostenklausel unter der Überschrift "Sonderbedingungen" in einem Abschnitt eingestellt, in dem nur vertragliche und damit inhaltliche Regelungen enthalten sind, spricht dies für den Empfänger, neben dem objektiven Wortlaut zusätzlich für eine vertragliche Regelung.

Auch die weiter beanstandete Zinsklausel, die bei isolierter Betrachtung zu einem negativen Zinssatz führen konnte, hielt der Überprüfung des Oberlandesgerichtes nicht stand.  Auch wenn der Verwender die beanstandete Klausel nicht in einer Form verwenden würde, dass der Kunde mit negativen Zinsen belastet werde, weiche diese nach ihrem Wortlaut vom gesetzlichen Leitbild ab und sei unwirksam.

 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil OLG München vom 20.10.2022 (Az. 29 U 2022) , Revision wurde vom BGH zurückgewiesen

Ein Paar prüft die Rechung

Schwarzliste: Betrügerische Inkassoschreiben

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.
Ein Paar prüft die Rechung

Czarna lista: Fałszywe pisma windykacyjne

Konsumenci regularnie otrzymują fałszywe pisma od rzekomych firm windykacyjnych. Brandenburska Centrala Konsumencka (Verbraucherzentrale Brandenburg) publikuje numery kont, na które nie należy przelewać żadnych pieniędzy.
Ein Paar prüft die Rechung

Черный список: Фейковые письма о взыскании задолженности

Потребители регулярно получают письма о взыскании задолженности от мошенников. Центр по защите прав потребителей федеральной земли Бранденбург публикует номера счетов, на которые ни в коем случае не нужно перечислять деньги.
Ein Paar prüft die Rechung

Чорний список: несправжні листи про стягнення заборгованості

Споживачі регулярно отримують несправжні листи про стягнення заборгованості. Центр захисту прав споживачів федеральної землі Бранденбург надає у відкритий доступ номери банківських рахунків, на які Ви у жодному разі не маєте переказувати гроші.
Auf einer Computertastatur liegt eine Brille, in der sich das Facebook-Logo spiegelt.

Facebook-Datenleck: Schließen Sie sich jetzt der Sammelklage des vzbv an

Im Dezember 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Wenn Sie vom Facebook-Datenleck von 2021 betroffen sind, können Sie sich ab sofort für die Klage anmelden.